Verband der Vertreter für Fluggastrechte (APRA) wertet Flugprobleme wegen COVID-19 als außergewöhnliche Umstände. APRA-Mitglieder werden Entschädigungsforderungen wegen COVID-19 nicht durchsetzen.Fluggesellschaften stehen dennoch in der Beförderungspflicht.Der Coronavirus COVID-19 hat sich mittlerweile in den meisten Teilen der Welt verbreitet und beeinträchtigt das öffentliche Leben erheblich – einschließlich des Flugverkehrs. In der Folge herrscht aktuell viel Unklarheit bei Passagieren und Fluggesellschaften. Die Verbraucherschutz-Organisation Association of Passenger Rights Advocates (APRA) macht aktuell klar, dass Flugprobleme aufgrund des Virus als außergewöhnliche Umstände zu werten seien.
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Ab Sonntag, den 15. März 2020, wird EL AL Israel Airlines den Betrieb auf einigen Strecken schrittweise einstellen. Zu den weiterhin bestehenden und regelmäßigen Flugverbindungen zählen die Route zu den USA,Kanada, England, Frankreich und Südafrika.Die israelische Airline bietet seinen Kunden volle Flexibilität für die Reservierungen: EL AL Israel Airlines Ticketinhaber, deren Reise bis zum 31. März 2020 anzutreten wäre, können ihre Tickets für Abflüge bis zum 28. Februar 2021 umbuchen. Die Umbuchung ist kostenlos und muss vor Abflug erfolgen. Passagiere sollten beachten, dass etwaige Tarifdifferenzen bei nichtverfügbaren Kapazitäten zu bezahlen sind.
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Virtueller Marktplatz als alternative Plattform in Vorbereitung
Angesichts der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus in immer mehr Ländern und unter Berücksichtigung der Empfehlungen nationaler und internationaler Behörden hat der Krisenstab der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) heute entschieden, den für den 10. bis 12. Mai 2020 in Mecklenburg-Vorpommern geplanten Germany Travel MartTM (GTM) auf das kommende Jahr zu verschieben. Die Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern als Gastgeber des GTM getroffen.
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DRV bietet kostenlose Webinare zur Corona-Krise / Anmeldung ab sofort möglich
Der Ausbruch und die dynamische Ausbreitung des Coronavirus führt zu Verunsicherung und Fragen nicht nur bei vielen Reisenden. Die Reisewirtschaft ist aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung besonders betroffen. Reisebüros und Reiseveranstalter sind mit vielen Fragen konfrontiert. Hier unterstützt der Deutsche Reiseverband (DRV) aktuell mit einer Webinar-Reihe in vier Teilen: Reiseunternehmen erhalten Hinweise und Vorschläge für den Umgang mit der Krise im eigenen Unternehmen.
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Massive Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe machen schnelle und wirksame Hilfe notwendig
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) wertet das Hilfspaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick erklärt: „Die angekündigten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als auch die in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen begrüßen wir.“ Dennoch blieben die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Die vereinbarten Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Krise zu bewältigen“, so Zöllick. „Es besteht weiterer, dringender Handlungsbedarf.“ Priorität müsse zunächst die wirksame Zurverfügungstellung von Liquiditätshilfen haben.
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Coronavirus: Buchungszurückhaltung stellt Veranstalter und Reisebüros vor große wirtschaftliche Probleme
Die Reisewirtschaft wird erheblich von den Auswirkungen des Coronavirus getroffen. In einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) haben rund 700 Unternehmen angegeben, dass sie schon jetzt erhebliche Umsatzeinbußen bis zu 75 Prozent haben. „Die Auswirkungen rund um das Coronavirus bedrohen Beschäftigung und belasten die Liquidität der Unternehmen erheblich“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. Noch deutlichere Auswirkungen ergeben sich, wenn die durch das Virus verursachten Marktstörungen über die Osterreisezeit hinaus andauern.
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