Verband hält URV-Interpretation der BGH-Urteile für nicht nachvollziehbar
Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e.V. hat den jüngst bekannt gewordenen Vorstoß der URV gegen die Stornopauschalen zahlreicher Veranstalter rechtlich überprüft. Der Verband kommt hierbei zu einer anderen Betrachtung als die URV: “Der BGH hat keinesfalls den Veranstaltern insgesamt vorgegeben, dass nur bestimmte Stornosätze zulässig sind – und das wird er auch nicht tun”, so asr-Präsident Jochen Szech: “Der BGH hat gefordert, dass das wirtschaftliche Erfordernis (Kosten abzüglich ersparte Aufwendungen) in den Stornokosten abzubilden ist – das aber kann von Veranstalter zu Veranstalter durchaus sehr unterschiedlich sein”.
Der BGH, so der asr-Präsident weiter, habe ausdrücklich offengelassen, ob der Veranstalter dafür seine Kalkulation offenlegen müsse.
Der asr bemängelt, dass die URV mit ihrem aktuellen Vorgehen die Veranstalter unter Generalverdacht stelle. “Stornostaffeln sind und bleiben erlaubt; sie müssen natürlich wirtschaftlich begründbar sein. Aber – wie im Falle von asr-Mitgliedern geschehen – ein Inkassobüro zu beauftragen, wenn noch gar keine Forderung erhoben wurde, ist von Inhalt und Stil her nicht akzeptabel “, erläutert Szech die Position der Reiseveranstalter im asr.
Gleichwohl reicht der Mittelstandsverband dem URV die Hand und lädt ihn und andere betroffene Versicherer zum Gespräch mit einer klaren Zielsetzung: “In den letzten Jahren sind die Forderungen von Airlines und Hotels gerade an mittelständische Veranstalter immer dreister geworden, was Stornos anbetrifft”, erläutert Szech die aktuelle Marktsituation. “Vor allem Spezial-Veranstalter sehen sich oft mit einer Forderung von 100% Stornokosten durch ihre ausländischen Partner konfrontiert. Hier gemeinsam anzusetzen ist die Lösung – aber nicht, den Veranstaltern die Rolle des schwarzen Schafes zuzuschieben”, so der asr-Präsident.


