Nach EugH Urteil: Deutschen Fluggästen stehen 1,5 Mrd. Euro Entschädigungen zu
EugH urteilt: Passagieren steht bei verpasstem Anschlussflug auch außerhalb der EU eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu. Der Europäische Gerichtshof bestätigt AirHelp damit dessen Auslegung von EC261 in Bezug auf verpasste Anschlüsse. Deutsche Fluggäste haben aus dem Jahr 2017 Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro
Der Europäische Gerichtshof bestätigte heute AirHelps Auslegung der Fluggastrechteverordnung EG261, wonach zwei oder mehr Flüge, die unter derselben Buchungsreferenz gebucht wurden, als eine Reise betrachtet werden sollten. Passagiere haben demnach nun auch in Drittstaaten bei einem durch Verspätung verpassten Anschlussflug ein Anrecht auf Entschädigung.

In Deutschland stehen Fluggästen aus dem Jahr 2017, nach einer Analyse des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp , demnach 1,5 Mrd. Euro an Entschädigungen zu. Christian Nielsen, oberster Leiter der Rechtsabteilung von AirHelp, kommentiert das Urteil:
“Der EuGH bestätigt heute erstmals offiziell die bereits von AirHelp praktizierte Auslegung des EG261 und macht sie somit für alle EU-Länder verbindlich. Passagiere können dadurch nun auch bei verpassten Anschlussflügen außerhalb der EU ihr Recht auf Entschädigung nicht nur geltend machen. Durch das Urteil wird die Entschädigung nun anhand der gesamten Flugstrecke berechnet und nicht mehr nur für die betroffene Teilstrecke. Wer vorher beispielsweise 250 Euro als Entschädigung bekommen hätte, kann jetzt unter Umständen auf eine Zahlung in Höhe von bis zu 600 Euro hoffen. Das ist ein Meilenstein für Passagierrechte. Wir bei AirHelp freuen uns, dass der Gerichtshof unsere Haltung bestätigt und einen weiteren Schritt zur Stärkung der Passagierrechte nicht nur innerhalb Europas, sondern weltweit unternimmt “.

Anschlussflug verpasst: Entschädigungen bis zu 600 Euro
Die ausführende Airline des Problemfluges muss den betroffenen Passagieren in jedem Fall eine Alternativbeförderung ermöglichen, wenn der Anschlussflug unter derselben Buchungsnummer reserviert wurde. Außerdem muss die Airline den Passagieren zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro pro Person auszahlen, wenn sie aufgrund des verpassten Anschlussfluges über drei Stunden verspätet am Zielort ankommen. Im Falle eines ausgefallenen Fluges haben betroffene Passagiere auch bei einer geringeren Verspätung am Zielort Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Umsteigezeiten an Flughäfen: Das muss bei der Buchung beachtet werden
Bei der Buchung von mehreren Flügen muss die individuelle Umsteigezeit an den jeweiligen Flughäfen beachtet werden. Die Umsteigezeit wird von jedem Flughafen selbst vorgegeben und kann sich je nach Flugroute unterscheiden. So können für internationale Flüge beispielsweise längere Gate- oder Terminal-Wechsel erforderlich sein, die bei nationalen Flügen nicht nötig sind. Für Anschlussflüge ab Zürich gilt beispielsweise eine Umsteigezeit von 40 Minuten. In Miami sollten 90 Minuten zum Umsteigen eingeplant werden und in Peking sogar drei Stunden.
Besonders wichtig sind diese Zeiten für Passagiere, die ihre Flüge einzeln, also nicht gemeinsam über eine Airline oder einen Reiseveranstalter, buchen. Wer seinen Anschlussflug aufgrund einer zu gering eingeplanten Umsteigezeit zwischen zwei einzelnen Flügen verpasst, hat dann keinen Anspruch auf eine Alternativbeförderung oder eine Entschädigungszahlung.

Dirk Busse, Marketing VP von AirHelp:
“Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere besser über die nötigen Umsteigezeiten informieren. Wie unsere Daten zeigen, verpassen Passagiere ihre Anschlussflüge nämlich regelmäßig. Erst kürzlich haben wir zum Beispiel den Fall einer vierköpfigen Familie betreut, die ihren Anschlussflug in Frankfurt am Main verpasst hatte, weil ihnen an diesem großen Flughafen nicht einmal zehn Minuten zum Umsteigen blieben. Die Airline argumentierte damals, dass sich die Familie doch hätte beeilen sollen. Unfassbar! Wir von AirHelp sorgen dafür, dass Reisende wie diese Familie angemessen entschädigt werden”.

Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen
Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr Flug zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen. Die AirHelp-App gibt es gratis im Google Play Store und im App-Store von Apple.

Nachfolgend steht eine Übersicht der Umsteigezeiten für 30 große Flughäfen zur Verfügung:
Nummer Stadt Flughafencode Umsteigezeit (in Minuten)
1 Peking BJS / PEK 180
2 Shanghai PVG 150 (anderes Terminal) , 120 (gleiches Terminal)
3 Rio de Janeiro GIG 120 (internationale Flüge)
4 Miami MIA 90
5 Sidney SYD 90
6 Los Angeles LAX 90
7 Madrid MAD 90 65 (nur Iberia-Flüge)
8 Hongkong HKG 80
9 Dubai DXB 75
10 Chicago ORD 75-90 (je nach Ziel-/Herkunftsort)
11 New York CIty JFK 60
12 Berlin TXL 60
13 Frankfurt FRA 60
14 Istanbul IST 60
15 London LHR 60
16 Singapur SIN 60
17 Wien VIE 60, 25 (nur Star Alliance-Flüge)
18 Brüssel BRU 60 (innerhalb des Schengenraumes) 90
19 Paris CDG 60 (gleiches Terminal), 75 (zwischen Terminal 1 und 2),90
(zwischen Terminal 1/2 und 3)
20 Tokio HND 45 -90
21 Johannesburg JNB 45-75 (je nach Ziel-/Herkunftsort)
22 Stuttgart STR 45
23 Köln/Bonn CGN 45
24 Düsseldorf DUS 45
25 Hamburg HAM 45
26 Rom FCO 45
27 Amsterdam AMS 40
28 München MUC 40
29 Zürich ZRH 40
30 Atlanta ATL 35-85 (je nach Ziel-/Herkunftsort)

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