Welche Rechte haben Passagiere, deren Flüge von oder nach Sharm el-Sheikh nicht mehr durchgeführt werden? Die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften stoppen mit sofortiger Wirkung die Flüge zur Sinai-Halbinsel und zum Urlaubsort Sharm el Sheikh. Diese Vorsichtmaßnahme wurde auch von britischen, irischen, ukrainischen und französischen Behörden aufgrund der akuten Terrorismusgefahr, die in der ägyptischen Region besteht, empfohlen. Von der Maßnahme sind geschätzte 60 000 Urlauber betroffen.
Der internationale Entschädigungsdienstleister refund.me erklärt, was die aktuelle Situation für Urlauber bedeutet.
Unter normalen Umständen und in Übereinstimmung mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 müssen Airlines Passagiere nicht entschädigen, wenn die Flugabsage 14 Tage zuvor angekündigt wird. Wird die Flugabsage innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt, ist die Airline verpflichtet, Passagieren einen alternativen Flug anzubieten. Der Flugstart darf nicht mehr als zwei Stunden und die Landung nicht mehr als vier Stunden vom ursprünglichen Termin abweichen. Werden diese Bedingungen eingehalten, steht Passagieren keine Entschädigung zu.

Passagiere, die einen Flug nach Sharm el-Sheikh gebucht haben, der innerhalb der nächsten Tage stattfinden sollte, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Flugabsagen für Flüge, die in mehr als zwei Tagen stattfinden sollten, wird empfohlen ihre Airline oder Reisebüro zu kontaktieren.

Allgemein gilt jedoch, dass plötzliche Flugabsagen aufgrund von politischer Instabilität und Terrorismusgefahr zu ”außerordentlichen Umständen” zählen. Das bedeutet, dass gemäß Fluggastrechteverordnung 261/2004 zweifelhaft ist, ob eine Entschädigung ausgezahlt wird.

Eve Büchner, CEO von refund.me:”Fluggäste sollten sich dessen bewusst sein, dass die Mehrheit der abgesagten Flüge auf die von der Regierung empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zurückgeht. Wenn das Flugverbot aufgehoben wird, werden die Airlines vor einer Herausforderung stehen, die Umbuchungen, Neubuchungen und Neuorganisation des Flugplans erfolgreich zu bewältigen. Erst dann wird es genügend Gelegenheiten geben, eigene Rechte auf Grundlage von der Verordnung 261/2004 einzufordern.”

refund.me ist ein global aufgestellter, mehrfach preisgekrönter Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Die Mission des 2012 gegründeten Start-ups: Passagierrechte weltweit transparent und durchsetzbar machen. Expertenteams in 13 Ländern weltweit haben bisher Ansprüche von Passagieren aus mehr als 135 Ländern, von 5 Kontinenten und bei über 340 Fluggesellschaften durchgesetzt. Das einzigartige und hochpräzise Advanced Business Logic System (ABL) ermöglicht die Bearbeitung der Ansprüche direkt auf der Website oder über die kostenlose App. So setzt refund.me Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro entsprechend der EU-Verordnung 261/2004 unkompliziert durch. refund.me arbeitet mit der geringsten Provision der Branche ab 15% (zzgl. MwSt.), die nur im Erfolgsfall fällig wird. 2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem “Innovative Lawyers Report” als “legal industry pioneer”. Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im kalifornischen Palo Alto.

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