Technische Defekte gelten nicht als „außergewöhnliche Umstände“.EUclaim: „Aushöhlung der Fluggastrechte gestoppt“. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Die Richter in Luxemburg entschieden im Fall „Van der Lans gegen KLM“ (Rechtssache C-257 / 14), dass technische Defekte nicht als „außergewöhnliche Umstände“ im Rahmen der Fluggastrechteverordnung gelten.
„Wir begrüßen die Entscheidung. Sie zeigt den Airlines klare rechtliche Grenzen auf und stoppt die Aushöhlung der Fluggastrechte“, kommentiert Hendrik Noorderhaven, Geschäftsführer von EUclaim, den Richterspruch.
„Außergewöhnliche Umstände“ bleiben eng gefasst
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche von Passagieren bei
Nichtbeförderung, Verspätung und Annullierung von gebuchten Flügen. Laut EU-Recht stehen ihnen Entschädigungszahlungen zu, wenn technische Probleme zu großen Verspätungen geführt haben. Europäische Airlines, wie zum Beispiel die größte niederländische Airline KLM, sind der Ansicht, dass technische Defekte, die nach der sogenannten Vorflugkontrolle (pre-flight-check) auftreten, unvorhersehbar, und daher als „außergewöhnliche Umstände“ zu betrachten seien. Dieser Ansicht widersprachen jetzt die Richter am EuGH. Lediglich bestimmte technische Probleme, die zum Beispiel aus versteckten Fabrikationsfehlern, Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, können laut EuGH Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Auch bei schlechten Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken und Streiks von Piloten oder Bodenpersonal gelten Sonderregelungen. In solchen Fällen haben Fluggäste keinen Anspruch auf Entschädigung. Allerdings liegt die Beweislast hier bei den Airlines: „Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht. Sie muss stichhaltig belegen,
warum außergewöhnliche Umstände zur Verspätung geführt haben“, erklärt
Noorderhaven.
Seit seiner Gründung 2007 in den Niederlanden setzt sich EUclaim für Fluggastrechte ein. Der juristische Dienstleister spezialisierte sich als erster in Europa auf Schadenersatzzahlungen nach Verspätungen oder
Annullierungen von Privat- und Geschäftsflügen. Die EUclaim-Experten konnten seither bei einer Erfolgsquote von 97 Prozent in mehr als 80.000 Fällen rund 42,7 Mio. Euro an Passagiere auszahlen lassen.
Fluggästen werden die Leistungen lediglich im Erfolgsfall berechnet – dadurch tragen sie weder zusätzliche Kosten noch ein etwaiges Prozessrisiko. Dafür zeichnete die Zeitschrift „Finanztip“ (2/2015) EUclaim als Testsieger aus – unter anderem für Verbraucherfreundlichkeit und günstige Konditionen. Das
niederländische Unternehmen mit Sitz in Brummen ist seit 2010 in Deutschland und seit 2013 auch in Großbritannien tätig und plant aufgrund seines Wachstums, den Unternehmenssitz 2016 nach Arnheim zu verlegen.

