Zinssätze von über 9%, wie sie bspw. von den Flughäfen München, Frankfurt oder Düsseldorf in ihren Entgeltkalkulationen angesetzt werden, sind angesichts der niedrigen Darlehens- und Kapitalmarktzinsen in Europa deutlich zu hoch, belasten über Gebühr Fluggesellschaften und Passagiere, und müssen abgesenkt werden. Ausländische Flughäfen, die sich zu gleichen Konditionen finanzieren, verlangen deutlich niedrigere Zinssätze. Beispiele: Amsterdam 5,73%, London-Heathrow 5,35%.
Fluggesellschaften zahlen in Deutschland jährlich rund 2,15 Milliarden Euro in Form verschiedener Entgelte an die Flughäfen für die Nutzung ihrer Infrastruktur. Hierzu zählen Start- und Landeentgelte, Passagierentgelte, Lärmentgelte, Sicherheitsentgelte oder bspw. auch Entgelte für die Kosten des passiven Lärmschutzes an den Flughäfen.
Wie hoch diese Entgelte, die letztlich vom Passagier mit dem Kauf eines Flugtickets bezahlt werden müssen, ausfallen, richtet sich nach den Kosten des Flughafens. Flughafenentgelte sollen nach dem Willen des Gesetzgebers sachgerecht und angemessen sein und sich an den Kosten einer effizienten Leistungserstellung orientieren.
Neben den Personal- und Sachkosten rechnen die Flughäfen auch so genannte Kapitalkosten in die Gesamtkosten und damit in die Bemessung der Entgelte ein. Im Durchschnitt beträgt der Anteil der Kapitalkosten rund 25% der gesamten Kosten, an einigen Flughäfen aber auch bis zu 50%. Wie hoch die Kapitalkosten ausfallen, hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab: Wie hoch sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Vermögenswerte? Wie hoch sind die Abschreibungen bemessen? Zu welchen Zinsen kann der Flughafen Kapital aufnehmen? Wie ist das Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital? Und viele andere Faktoren mehr.
Ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Kapitalkosten ist der Zinssatz, den der Flughafen in seiner Berechnung ansetzt. Da ein Flughafen sowohl Eigen- als auch Fremdkapital einsetzt, wird ein gewichteter Zinssatz verwendet (sog. „Weighted Average Cost of Capital“ = WACC). Während im Ausland immer mehr Flughäfen den historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen Rechnung tragen und ihren WACC absenken, halten die deutschen Flughäfen bislang an ihren historisch hohen WACC-Sätzen von bis zu 9,5% weiterhin fest. Das belastet Fluggesellschaften und Passagiere mit unangemessen hohen Kosten.
Wussten Sie schon…?
…dass Fluggesellschaften jährlich rund 2,15 Milliarden Euro an verschiedenen Entgelten für die Nutzung der deutschen Flughäfen zahlen.
…dass die Kapitalkosten an einzelnen Flughäfen bis zu 50% der gesamten Infrastrukturkosten ausmachen.
…dass deutsche Flughäfen trotz historisch niedriger Kapitalmarktzinsen nach wie vor an ihrer hohen Kapitalverzinsung von bis zu 9,5% festhalten.
…dass hingegen ausländische Flughäfen wie London-Heathrow oder Amsterdam ihre Kapitalverzinsung deutlich abgesenkt haben.
Position des BDF
BDF-Airmail Januar 2014
Für die Regulierung von Flughafenentgelten sind in Deutschland dezentral die Bundesländer zuständig. Nicht so in anderen regulierten Infrastrukturen oder im Ausland: Für die Nutzer der Infrastruktur im Telekommunikations-, Energie- oder Eisenbahnbereich werden in Deutschland die Entgelte von der Bundes-netzagentur festgelegt. Für die Regulierung der Flughafenentgelte ist bspw. in Großbritannien die zentrale Civil Aviation Authority (CAA) zuständig.
Trotz vergleichbarer Regulierungsvorschriften sind auch die Vorgehensweisen der verschiedenen Regulierungsinstanzen sehr unterschiedlich. Während die Bundesnetzagentur und ausländische Regulierer die Kapitalverzinsung über-prüfen und eigene Vorgaben für eine angemessene Verzinsung machen, über-nehmen die deutschen Landesbehörden regelmäßig die Berechnungen der Flughäfen. So hat die Bundesnetzagentur für das Festnetz in der Telekommu-nikation 6,77% als Verzinsung festgeschrieben und die CAA den Zins für den Flughafen London-Heathrow auf 5,35% gesenkt – entsprechend dem aktuell niedrigen Zinsniveau und sehr zum Nutzen der Endverbraucher. Eine solche Absenkung an deutschen Flughäfen würde auch hierzulande Passagiere und Fluggesellschaften um einen dreistelligen Millionenbetrag entlasten.

