Die Reisebüro-Kooperation BEST-RMG begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Januar 2014 (Rechtssache C-300/12). Darin wird festgestellt, dass Reisemittler Mehrwertsteuer auch auf die Summen zahlen müssen, die sie als Rückvergütungen an ihre Kunden ausschütten. Bisher konnten Rückvergütungen von der zu versteuernden Provision abgezogen werden.
„Mit diesem Urteil sind Rückvergütungen nicht vom Tisch, aber wir rechnen damit, dass sie – soweit sich das abschätzen lässt – weniger wirtschaftlich werden“, sagt Cornelius Meyer,Vorstand Marketing & Vertrieb der BEST-RMG Reisen Management AG. „Die BEST-RMG begrüßt, dass dieses Urteil zu einem faireren Wettbewerb beitragen kann. Wir bedauern
aber ein bisschen, dass eine EuGH-Entscheidung in Steuersachen den Impuls in die richtige Richtung gibt und nicht die Selbstheilungskraft der Branche.“
Die BEST-RMG setzt sich seit Jahren gegen Geschäftsmodelle ein, die sich auf Rückvergütungen an Endkunden stützen. Auch gegenwärtig bereitet die Vertriebsorganisation neue Gespräche vor.
Die BEST-RMG Reisen Management AG ist eine Vertriebskooperation, die ausschließlich Reisebüros gehört. Sie vereint vor allem leistungsstarke,inhabergeführte Reisebüros, die sich durch eine ausgeprägte Dienstleistungsqualität sowie einen besonders
qualifizierten Beratungsservice auszeichnen. Heute zählt die BEST-RMG Reisen Management AG mit Hauptsitz in Filderstadt bei Stuttgart rund 530 Mitglieds-Reisebüros. Die BEST-RMG hat eine Doppelspitze: Vorstand Finanzen & IT ist Frank Winkler, Vorstand für Marketing & Vertrieb ist Cornelius Meyer. Aufsichtsratsvorsitzender
ist Udo Hell.

