Immer wieder versuchen Länder und Vereine, mit Gesetzesanträgen das über 100 Jahre alte Vereineinsrecht zu modernisieren – erfolglos. Das Vereinsrecht sieht die persönliche Haftung der Vereinsvorstände vor, wenn im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements Schäden entstehen. Diese können von Unfällen auf Veranstaltungen, Haftpflichtschäden bis hin zu steuerlichen Fehlern herrühren. Da es rund 600.000 eingetragene Vereine in Deutschland gibt, steht praktisch jeder siebte deutsche Bundesbürger durch das persönliche Haftungsrisiko mit einem Bein im Gefängnis.
Abhilfe schafft der Verein Deutsches Ehrenamt e.V.: Mit dem neuen Prüfsiegel “Schutz vor Haftungsrisiken” setzt der Verein ein neues Zeichen der Sicherheit. Das Prüfsiegel wird an alle Vereine ausgegeben, die sich durch ihre Mitgliedschaft beim Verein Deutsches Ehrenamt e.V. gegen die Haftungsrisiken abgesichert haben. Anhand dieses Prüfsiegels erkennen ehrenamtlich engagierte Menschen auf einen Blick, ob sie den bestmöglichen Schutz vor Haftungsrisiken bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit genießen. Eine Vorstandstätigkeit in einem Verein mit Prüfsiegel kann unbedenklich angetreten werden, denn eine rechtliche, steuerliche, finanzielle und persönliche Absicherung der Vereinsvorstände im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ist damit gegeben.
Mit der Mitgliedschaft beim Verein Deutsches Ehrenamt e.V. bietet die Organisation individuelle Beratung und umfangreichen Schutz bei allen Fragen und Aufgaben der Vereinsführung. Zu den Leistungen des Vereins zählen Satzungsprüfung bzw. Satzungsergänzungen, Steuerberatung, Rechtsberatung, kurzfristige Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Weitere Informationen unter: www.deutsches-ehrenamt.com.

