Die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht der Deutsche Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) problematisch. „Klarheit und Verlässlichkeit bei den Corona-Maßnahmen sind zu begrüßen. Allerdings sind einige der geplanten Neuregelungen nicht nachvollziehbar und rechtlich fragwürdig“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „So haben wir insbesondere kein Verständnis dafür, dass der Fehler der im Herbst von den Gerichten kassierten Beherbergungsverbote wiederholt wird. Es ist schwierig genug, unseren Betrieben im sechsten Monat des zweiten Lockdowns zu vermitteln, dass sie weiter geschlossen bleiben. Inakzeptabel ist es nun, dass ein Gast zukünftig nicht anreisen dürfte, wenn an seinem Wohnort ein Inzidenzwert von 100 vorliegen würde.“
Das sachgerechtere und mildere Mittel wäre laut Zöllick, die Anreise aus einem Risikogebiet von einer zuvor erfolgten Negativtestung abhängig zu machen. „Es ist niemandem vermittelbar, wenn Bürger aus einer über 100-Inzidenzregion ihre Urlaubsreise ins Ausland mit negativem PCR-Test antreten dürften, aber nicht an die Ost- oder Nordsee reisen könnten.“
Kritikwürdig ist es aus Sicht des DEHOGA zudem, dass im Infektionsschutzgesetz keine Entschädigungs- bzw. Kompensationsregelung für die Unternehmen verankert ist, deren Geschäftsbetrieb untersagt werde.