Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßt, dass die hessische Landesregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen verhindern will. Der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) hatte am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, dass das Land Hessen Revision gegen ein Nachtflug-Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) einlegen wird. Der VGH hatte im August den Ausbau des Flughafens in Frankfurt gebilligt, dabei den Spielraum für Flüge zwischen 23 und 5 Uhr aber „annähernd null“ eingestuft. Ohne die Revision würde das Urteil Anfang Januar rechtskräftig.

„Der größte deutsche Flughafen und eines der bedeutendsten internationalen Drehkreuze braucht Nachtflüge, um international wettbewerbsfähig zu bleiben“, erklärte BTW-Präsident Klaus Laepple. Das habe neben der jetzigen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auch bereits die schwarz-rote Bundesregierung im Mai in ihrem Flughafenkonzept betont. Das mangelnde Verständnis der hessischen SPD für die Notwendigkeit von Nachtflügen in Frankfurt sei daher nicht nachvollziehbar. Der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel hatte der Landesregierung vorgeworfen, mit der Revision den Bruch eines zentralen Versprechens an die Region zu planen. Die Kritik konterkariert nach Ansicht des BTW wesentliche Passagen des im Mai von SPD-Vertretern wie Wolfgang Tiefensee und Sigmar Gabriel mitverabschiedeten Flughafenkonzepts. Auf Grund des intensiven internationalen Wettbewerbs im Luftverkehr sei die bestehende Möglichkeit, Flugbewegungen auch nachts durchführen zu können, ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die deutsche Luftverkehrsbranche, heißt es in dem Papier. „Dass die hessische SPD im Widerspruch zur Bundes-SPD diese Grundlage gerade dem größten deutschen Flughafen vorenthalten will, ist völlig unverständlich“, so Laepple.

Der Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland dürfe nicht durch eine unnötige Verlagerung des Flugverkehrs auf ausländische Flughäfen mit Nachtflugerlaubnis geschwächt werden. Die Tourismuswirtschaft sehe deshalb der Revision mit Zuversicht entgegen und hoffe auf eine ausgewogene Entscheidung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs.

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