
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland rät das Auswärtige Amt heute nochmals gewarnt. Reisende müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens weltweit rechnen. Mittlerweile ist fast jedes Land der Erde betroffen. Nach TUI, vielen Reiseveranstaltern, den meisten Kreuzfahrtanbietern und Fluggesellschaften hat heute auch Flixbus seinen Betrieb vorläufig eingestellt. Nur die deutsche Bahn fährt weiter, allerdings mit einem verkleinerten Fahrplan
Konzertierte Rückholaktion für Deutsche
Die zahlreichen Verschärfungen von Ein- und Ausreisebestimmungen weltweit, haben in vielen Ländern zu einer deutlichen Reduzierung oder Einstellung des Flugverkehrs geführt. Die Bundesregierung will allen Deutschen, die hierdurch im Ausland gestrandet sind, eine Rückkehr nach Deutschland ermöglichen. Hierfür hat die Bundesregierung bis zu 50 Millionen Euro bereitgestellt.
An erster Stelle wird eine Reihe besonders betroffener Länder stehen, zunächst insbesondere Marokko, die Dominikanische Republik, Ägypten, die Malediven und die Philippinen. Reisende in diesen und in allen anderen Ländern sollten sich zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, und Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste (www.diplo.de/elefand) eintragen.
Weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Zu den eingeführten vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark informiert das Bundesministerium auf seiner Internetseite.
Einige Länder haben Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen. Reisen sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.
Reisende sollten auch die Reise- und Sicherheitshinweise konsultieren und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.
WARNHINWEIS
Stand: 17.03.2020
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.
An den Landgrenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Österreich und der Schweiz werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Der Warenverkehr, Berufspendler, aber auch Reisende zur Rückkehr an ihren Wohnort können weiterhin reisen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
- Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
- Treten Sie vorerst keine Reise zu touristischen Zwecken in das Ausland mehr an.
- Bemühen Sie sich aufgrund wegfallender Flugverbindungen ggf. um eine schnellstmögliche Rückreise nach Deutschland.
- Überprüfen Sie Ihren Reisekrankenversicherungsschutz und erweitern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz um eine Rückholung.
- Registrieren Sie sich unbedingt in unserer Krisenvorsorgeliste und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell.
- Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.
- Lassen Sie sich vor Buchung einer größeren Reise wie z.B. einer Kreuzfahrt persönlich durch ein Reisebüro und ggf. auch ärztlich beraten, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben oder bereits im fortgeschrittenen Lebensalter sind.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland.
- Bereiten Sie sich auf möglicherweise zusätzliche Kosten bei einem verlängerten Aufenthalt vor und lassen Sie ggf. Ihren Kreditrahmen erhöhen.
- Rechnen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung, sondern befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA.
- Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI.
- Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
- Achten Sie auf Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
- Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE.