Workshop im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu Fragen der EU Pauschalreiserichtlinie
ASR: Am 9.09.2016 fand im BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) der angekündigte Workshop zur EU Pauschalreiserichtlinie statt.Mit Vertretern der Branche, die diesmal aus der Praxis und nicht aus den Rechtsabteilungen kamen, suchte man gemeinsam nach Lösungen, mit denen der Vertrieb besser als im Referentenentwurf vorgeschlagen, umgehen und die Kommission im Rahmen der Richtlinie zustimmen kann.
Für den asr nahmen der Präsident Jochen Szech und Sylvia Dönnewald vom Reisebüro „Der Reiseshop Dönnewald“ aus Dortmund, teil.

Ein wesentlicher Vorschlag, zukünftig die Beratungsphase deutlich von der Buchungsphase abzugrenzen, hat offensichtlich gute Aussichten bei der Kommission Gehör zu bekommen.
Die Abgrenzung würde dem Expedienten die Möglichkeit geben, sich innerhalb der Beratung keinerlei Gedanken darüber machen zu müssen, ob er mit dem einen oder anderen Angebot wohlmöglich zum Reiseveranstalter wird, oder ob es sich nun um verbundene Reiseleistungen mehrerer oder nur eines Leistungsträgers handelt.

asr Präsident Jochen Szech

Die Beratung könnte somit unverändert durchgeführt werden. Erst wenn es zur Buchung kommt, muss der Kunde transparent und detailliert über die Reiseart und somit die Rechte und Haftung dieser Buchung explizit aufgeklärt werden.

Zum Thema Reiseveranstalter und Vereinnahmung von Kundengeldern (Inkasso) wurde der Vorschlag eines Treuhandkontos (wie z.B. bei IATA Lizenzen allg. üblich) in die weitere Diskussion mit der Kommission eingebracht.

Für den Onlineauftritt wurde festgehalten, dass eine “Weitergabe von Kundendaten” durch Werbebanner auf der Website nicht zur Ersthaftung führen könne und dürfe. Diese Haftung würde nur bei der Weitergabe mittels Deeplinks (Weitergabe von Kundendaten mit Detailangaben zur bereits gebuchten Leistung) erfolgen.

Weiterhin wurde sehr konstruktiv die praktische Handhabung der geplanten Aufklärungsinformationsblätter diskutiert.

Nach wie vor gab es keine Lösung für die Tourismus- und Fremdenverkehrsvereine, die bedingt durch die Vermittlung einzelner touristischer Angebote schnell zum Reiseveranstalter mit der entsprechenden Haftung werden würden.

„Noch längst sind nicht alle Fragen geklärt“, so Jochen Szech. „Das erfreuliche an dem Treffen im BMJV war der Zusammenhalt der Branche“. Man sei sich einig gewesen, das Thema gemeinsam weiter zu verfolgen.

asr: Die Allianz selbständiger Reiseunternehmen vertritt als strikt unabhängiger Bundesverband die Interessen von mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern. Ziel des Verbands ist, eine möglichst große Vielfalt von Reisemittlern und Reiseveranstaltern auf dem Markt zu erhalten. Die Bandbreite von Umsätzen und Beschäftigungszahlen der inhabergeprägten, von großen Reisekonzernen unabhängigen Mitgliedsunternehmen variiert. Neben den jährlichen Mitgliederversammlungen veranstaltet der asr Tagungen und Seminare zu aktuellen Themen und arbeitet an branchenrelevanten Projekten. Unterstützt wird der asr Bundesverband e.V. von außerordentlichen und fördernden Mitgliedern aus der Tourismusbranche.

Hinterlassen Sie einen Kommentar.