BDL unterstützt Ziel des KRITIS-Dachgesetzes und neue Maßnahmen gegen illegale Drohnen. Der Bundesrat hat  das Gesetz zur Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) unterstützt ausdrücklich das Ziel, den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken.

BDL-Hauptgeschäftsführer, Dr. Joachim Lang: „Angesichts zunehmender Cyberbedrohungen, Sabotage-Risiken und hybrider Angriffe ist ein robuster und koordinierter Schutz zentraler Versorgungs- und Verkehrsstrukturen von großer Bedeutung.“

Das war einmal: Air Berlin A 321 beim Start in Berlin

Der Luftverkehr in Deutschland zählt insbesondere mit seinen großen Flughäfen zur kritischen Infrastruktur und unterliegt bereits heute strengen nationalen, europäischen und internationalen Sicherheitsvorgaben. Dr. Lang: „Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, dass neue Regelungen bestehende Luftsicherheitsstandards sinnvoll ergänzen und keine Doppelregulierung oder widersprüchliche Anforderungen entstehen. Wenn es um den Schutz kritischer Infrastruktur geht, darf Bürokratie nicht vor Sicherheit stehen. Entscheidend ist, eine praxistaugliche und wirksame Resilienzregelung für den zivilen Luftverkehr zu erreichen.“

Der BDL begrüßt überdies, dass der Bundesrat abschließend die Stärkung der Abwehr illegaler Drohnen im deutschen Luftraum beschlossen hat. Das novellierte Luftsicherheitsgesetz erweitert die notwendigen staatlichen Abwehrmaßnahmen und schließt eine ernsthafte Sicherheitslücke.
„Die Luftverkehrswirtschaft ist besorgt über die zuletzt stark gestiegene Zahl illegaler Drohnenflüge, von denen insbesondere Flughäfen und Airlines betroffen sind. Drohnen können Flugabläufe stören, Sicherheitsrisiken erzeugen und hohe wirtschaftliche Schäden verursachen. Deshalb ist hier dringend staatliches Handeln gefragt. Flughäfen und Airlines müssen besser gegen Spionage, Sabotage und andere unerlaubte Drohnenflüge geschützt werden.“, so Dr. Lang.

Mit der Verbesserung des Luftsicherheitsgesetzes ist auch klar: Drohnenabwehr ist eine Aufgabe der Gefahren- und Terrorabwehr – und damit staatliche Aufgabe. Mit der Präzisierung zur Zuständigkeit von Bundes- und Landespolizei sowie der Möglichkeit, im äußersten Fall auch Fähigkeiten der Bundeswehr einzubinden, werden ab sofort schnelle Krisenreaktionen und die Rechtssicherheit gestärkt.

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