www.flightright.deIn aller Eile und mit viel Stress erreichen Sie noch pünktlich den Flughafen, da erfahren Sie das Ihr Flug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug nicht mehr erreichen werden. Es hängen zwar große Plakate mit Ihren Rechten aus , aber die Airline sieht es alles anders und will nicht für die Verspätung zahlen – da hilft die Fluggastrechteverordnung und das neue Portal „flightright.de

Auch ein Flug von Bangkok Airport nach Europa kann unter die Fluggastrechteverordnung fallen


Die Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich sondern auch zeitraubend und kosten Ihnen auch Geld z.B. Essen, Trinken, das Telefonat ins Büro und zur Familie um die verspätete Ankunft zu melden. Notfalls müssen Sie auch im oder am Flughafen übernachten .
Wer ist dafür verantwortlich – wer entschädigt Sie?
Die nicht immer geliebte EU hat in diesem Fall mal etwas sinnvolles beschlossen: Sie hat für diese Fälle alles mit der relativ neuen Fluggastrechteverordnung geregelt. Darin ist festgelegt ab wann und wie viel Erstattungsleistungen Sie von den Fluggesellschaften bekommen müssen. Dabei spielt der Grund der Verspätung, der Abflugort und der Hauptsitz der Airline eine Rolle. Aber nicht alle Verspätungen sind erstattungswürdig.

Wann und wie ist Ihr Flug von der Rechteverordnung geschützt:
Es ist einfacher als Sie denken. Alle Flüge innerhalb der EU fallen grundsätzlich unter die Verordnung. Bei Flügen, die in der EU beginnen, aber die EU verlassen, gilt auch die Verordnung. Bei diesen Fällen ist es auch unwichtig wo sich der Firmenhauptsitz der Airline befindet.
Anders ist es bei Flügen die von aussen in die EU kommen und hier enden. Hier sind nur Flüge und Airlines betroffen die ihren Hauptsitz in der EU haben. Das gilt auch beim Codesharing: wenn Sie z.B. mit einer asiatischen Airline, im Codesharing mit einer englischen Airline nach Europa fliegen, kann dies unter die neue Verordnung fallen. Bei Verspätungen müssen Sie allerdings die besonderen Vorschriften genau beachten.

Wann und wieviel gibt es bei einer Flugverspätung?
Um bei einer Verspätung entschädigt zu werden müssen Sie aber auch Vorschriften beachtet haben. Dazu gehört dass Sie rechtzeitig zum geplanten Abflug am Gate sind. Die EU sagt das sollten meist mindestens 45 Minuten vor Abflug sein, es sei denn die Airline hat Sie vorher anders informiert.
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Das gilt bei technischen Problemen. Bei höherer Gewalt wie z.B.Streik, Unwetter oder Vulkanausbrüchen muss die Fluggesellschaft nicht haften.

Der Flug muss mindestens drei Stunden verspätet sein um ein Anrecht auf Entschädigung zu haben

Ist die Fluggesellschaft Schuld gibt es zwischen € 250 und € 600 Entschädigung.Bestimmt wird das durch Länge des Flugs. Wo sie das Ticket gekauft und welchen Preis Sie bezahlt haben wird bei der Berechnung nicht beachtet.
Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden gibt es für den Flug bis 1.500 km € 250,von 1.500 bis 3.500 km gibt es € 400, ab 3.500 km gibt es € 600 Entschädigung.

Ist die Fluggesellschaft nicht schuld an den Verspätungen muss sie dennoch für Ihre Betreuung sorgen. Dazu gehören ausreichend Getränke und Essen, kostenlose Telefonate und wenn notwendig eine Hotelübernachtung.
Wenn Sie weniger als 1.500 km fliegen wollen gilt die Betreuungsregelung bei Verspätungen bereits ab zwei Stunden

Allerdings sollten Sie sich unbedingt zu Beweiszwecken im Fall eines Falles die Verspätungen am Flughafen oder Gate schriftlich bescheinigen lassen.

flightright.de unterstützt
Da die Fluggesellschaften nicht gerade „willig“ die Entschädigungen zahlen wollen,führt der Weg oft nicht am Gericht vorbei. Wer diese Mühen nicht selbst erledigen will kann professionelle Hilfe bekommen. Flightright.de ist zum Beispiel einer der Unterstützer die darauf spezialisiert sind den Fluggästen zu ihrem Recht und zur Entschädigung zu helfen. Das Unternehmen prüft die von Ihnen vorgelegten Beweise wie Ticket, Bestätigung der Verspätung, Bordkarte etc. und die Ansprüche.

Falls die Airline sich nicht zufriedenstellend verhält, kann auch das Gericht angerufen werden.
Falls flightright.de die Ansprüche des Fluggast durchsetzt, zahlt dieser nur eine Provision an flightright.de. Wenn der Streit erfolglos verläuft und keine Entschädigung gezahlt wird, muss der Fluggast auch nichts an das helfende Unternehmen zahlen.

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