Soeben hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden : Das Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr und fünf Uhr für den Großflughafen Frankfurt bleibt bestehen.
Was das für Auswirkungen auf andere Flughäfen hat, z.B. für den neuen Airport in Berlin , kann noch niemand vorhersagen.

Die Anwohner atmen auf: Das Bundesverwaltungsgericht untersagt Nachtflüge am Frankfurter Flughafen. Die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr seien nicht erlaubt, erklärte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel.
Zuvor hatte bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Regelung gekippt, das Land Hessen war daraufhin in Revision gegangen. Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber Fraport halten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig, viele Menschen klagen hingegen über den nächtlichen Fluglärm.

Das Verbot ist ein Sieg für die Anwohner des Großflughafens im Rhein-Main-Ballungsraum, die seit Monaten jeden Montag im Flughafen-Terminal zu Tausenden gegen den Fluglärm demonstrieren. “Etwas Anderes hätte unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert”, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin des Bündnisses aus mehr als 60 Bürgerinitiativen.
Es gibt bis jetzt noch keine Stellungnahme der Flughäfen und Airlines, ausser das die Lufthansa Aktie wieder ein wenig gefallen ist. Experten sind sich aber sicher das es negative Auswirkungen geben wird.
Städte in der Einflugschneise wie Offenbach und Rüsselsheim, ein Klinikum und Privatpersonen hatten gegen eine Verordnung des Landes Hessen geklagt, nach der 17 Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr erlaubt sein sollten. Mit der Verordnung regelte das Land die Erweiterung des Flughafens um eine vierte Landebahn.

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