Die aserbaidschanische Botschaft in Berlin verkündet stolz: Aserbaidschans Präsident Ilham Aliyev kündigt umfassende Reformen bei Menschenrechten und Grundfreiheiten an. Staatspräsident Ilham Aliyev: „Umfassende Reformen zu Menschenrechten und sozialen Grundfreiheiten sind auf den Weg gebracht.“
Der Präsident der Republik Aserbaidschan, Ilham Aliyev, hat ein umfassendes nationales Aktionsprogramm für einen effektiveren Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Republik Aserbaidschan angekündigt. Das Dekret des Präsidenten vom 27. Dezember 2011 beauftragt und verpflichtet die Regierung der Republik, die Justizverwaltung und die Präsidialverwaltung zur Vorlage von umfassenden Verbesserungsvorschlägen zur Einhaltung international gültiger Menschenrechte und Grundfreiheiten. Der Präsident kündigt auch einen regelmäßigen Bericht über die Gewährleistung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Aserbaidschan an. Daneben wird es ein Bündel von Maßnahmen geben, darunter

- die Verbesserung der Gesetze zur Einhaltung der Menschenrechte,
- die Verabschiedung eines Gesetzes zur Gewährleistung von Rechten und Freiheiten von Personen, die sich in Haft befinden (modernes Strafvollzuggesetz),
- ein verbessertes Auslieferungsgesetz,
- die Gewährleistung der Rechte von Migranten (Migrationsgesetz),
- die Modernisierung und Schaffung von modernen Einrichtungen des Strafvollzugs.
Aserbaidschan befindet sich in einem zivilgesellschaftlichen Transformationsprozess. Hierzu bedarf es umfassender Gesetzesreformen und administrativer Anforderungen an die Regierung und an die Behörden. Diese Demokratisierungsprozesse können nicht innerhalb weniger Monate und Jahre umgesetzt werden. Es ist ein kontinuierlicher Prozess.
Das nationale Aktionsprogramm hat das Ziel, einen erweiterten Schutz der Menschenrechte und auch sozialen Grundfreiheiten zu gewährleisten. Dazu müssen das Rechtssystem und die Rechtskultur der Gesellschaft weiter entwickelt werden. Aserbaidschan bekennt sich zu den Zielen der Charter der Vereinten Nationen und den Zielen des Europarates, dessen Mitglied Aserbaidschan ist.
Staatspräsident Ilham Aliyev hat bekanntgegeben: „Wir werden uns auch in der Zukunft bemühen, die politschen Reformen zu vertiefen. Aserbaidschan hat vieles unternommen im Bereich der Förderung der Demokratie, des Schutzes der Menschenrechte, der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, und diese Politik wird auch weiterhin durchgeführt“.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Vollzug dieses Aktionsplans. Deshalb werden die Zuständigkeiten in dem Präsidenten-Dekret für die Ausführung dieses Programms genau geklärt. Der Beauftragte für Menschenrechte der Republik Aserbaidschan („Ombudsmann“) wird mit weiteren Kompetenzen und umfassenderen Privilegien ausgestattet. Desweiteren werden die Kapazitäten im Kampf gegen die Korruption erhöht. Zur weiteren strengeren Sicherung der Transparenz wurde ein besonderer Aktionsplan von staatlichen Handlungen für die kommenden Jahre angekündigt. Die Aus- und Fortbildung von Studenten, der Richter- und Strafverfolgungsbehörden und Anwälten wird gerade im Hinblick auf die Beachtung der Menschenrechte intensiviert. Es wird dazu aufklärende Bildungsveranstaltungen geben sowie Lernprogramme zu Menschenrechten in Übereinstimmung mit der Deklaration der UN-Generalversammlung „Aufklärung im Bereich der Menschenrechte“, wie auch die Veröffentlichung und Verbreitung von Ausbildungs- und Anschauungsmaterialien zu diesem Thema für die Bevölkerung. Detailliert geregelt ist auch die Bereitstellung von internationalen Dokumenten zu Menschenrechten, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, für alle staatlichen Bediensteten, Mitarbeiter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden, Rechtsanwälte sowie Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte, sowie auch eine Ausweitung von Abteilungen zu Menschenrechten in den staatlichen Bibliotheken. Die Internetseiten von Behörden, die sich mit der Gewährleistung von Menschenrechten befassen, sollen verbessert und ausgebaut werden. Angekündigt wird zudem die Realisierung von gemeinsamen Projekten mit spezialisierten Einrichtungen der Vereinten Nationen und internationalen regionalen Organisationen im Bereich der Menschenrechte.
Angekündigt werden auch verstärkte Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich der Sozialgesetzgebung, insbesondere
- die Verbesserung des Mutterschutzes,
- ein besserer Schutz von Arbeitnehmerrechten,
- effektivere Arbeitsschutzmaßnahmen im Industrie- und Baugewerbe,
- eine intensive Aufklärungsarbeit im Hinblick auf Drogen- und Alkoholabhängigkeit sowie HIV-Infektionen,
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt,
- Rehabilitationsprogramme für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind,
- verstärkte Bekämpfung von Kinderarbeit,
- Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit und für soziale Rehabilitation von Minderjährigen,
- Schaffung von Krisenzentren für Opfer von Gewalt und Menschenhandel.
Eine neu eingerichtete „Arbeitsgruppe zur Koordination der Durchführung des nationalen Aktionsplans“ wird künftig regelmäßig dem Präsidenten direkt berichten.

