Unsere deutschen Botschaften bemühen sich, die Betroffenen zu unterstützen und die Situation zu erleichtern. Eriwan in Armenien ist erster Anlaufpunkt der aus Georgien Ausreisenden und dient als aktuelles Beispiel.

Für die Hilfe der Konsularbeamten in diesem Fall gilt die gesetzliche Grundlage Paragraf 6 Konsulargesetz (Auszug): “Wenn im Konsularbezirk [...] kriegerische [...] Verwicklungen [...] eintreten oder einzutreten drohen, sollen die Konsularbeamten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche sind, Hilfe und Schutz zu gewähren.”
Seit Freitag rät das AA deutschen Staatsangehörigen, aus Georgien auszureisen. Für die Botschaft Eriwan im benachbarten Armenien war dies das Startsignal für intensive Vorbereitungen.

Zunächst besonders wichtig: Die Kollegen in Tiflis mit Informationen über die Einreiseformalitäten nach Armenien auszustatten, damit diese die deutschen Staatsangehörigen informieren können. Mit welchen Pässen kann man direkt an der Grenze ein Visum erhalten? Welche Einreiseformalitäten gibt es für PKWs, muss der Eigentümer den Wagen fahren? Gibt es Beschränkungen für das, was man nach Armenien einführen darf?

Am Samstag macht sich ein Kollege der Botschaft Eriwan auf die dreieinhalb Stunden Fahrt zur Grenze, um sich ein Bild der Lage zu machen und den ersten einreisenden Betroffenen Hilfestellung zu leisten. Er bleibt über Nacht dort, kehrt dann mit einer Gruppe von Deutschen mit Kleinkindern nach Eriwan zurück. Unterwegs bricht ein altersschwaches Fahrzeug der Eingereisten zusammen – da die Reparatur nicht gleich möglich ist, steigen die Betroffenen ins Auto der Botschaft um.

Nicht nur Deutschen hilft die Botschaft: In Armenien ist die deutsche Vertretung auch für die konsularische Betreuung von Bürgern aus Österreich, Dänemark, Schweden und aus den Beneluxstaaten zuständig. Darauf müssen sich die Kollegen bei ihren Planungen einstellen. Nicht ganz klar ist, mit wie vielen Ausreisenden zu rechnen ist, insbesondere auch aus den europäischen Partnerstaaten. Das macht es schwieriger, gut abzuschätzen, wie viele Hotels und Flugkapazitäten angefragt werden müssen.
Artikel 20 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft erklärt, warum sich die deutsche Botschaft in Armenien auch um andere EU-Staatsangehörige kümmert, welche in Armenien keine eigene Vertretung haben, die sie um Hilfe bitten können: „Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates“

Von frühmorgens bis in die Nacht hinein häufen sich ab Sonntag die Anfragen Hilfesuchender, die sich auf dem Weg nach Eriwan befinden. Die Botschaft richtet einen Schichtdienst ein, das Bereitschaftstelefon ist sowieso immer geschaltet. Deutsch-georgische Familien wollen sich beispielsweise über Visafragen für die Einreise nach Deutschland informieren.

Die ‘Zentrale’ in Berlin hat inzwischen beschlossen, ein Krisenunterstützungsteam über Eriwan nach Tiflis zu schicken. Ein Mitarbeiter der Abteilung Rechts- und Konsularwesen, gerade von der Grenze zurückgekehrt, erklärt sich bereit, die Kollegen nach kurzer Schlafpause am Flughafen abzuholen und erneut in Richtung Georgien aufzubrechen. Auch hier wollen die verwaltungstechnischen Regeln der Gaststaaten beachtet werden: Eine Vollmacht wird erstellt, um mit dem Dienstwagen nach Georgien einreisen zu können.

Zwei Busse machen sich, mit einer deutschen Fahne gekennzeichnet, am Montag auf den Weg nach Tiflis. Am Dienstag frühmorgens treffen sie mit über 100 Deutschen und Bürgern aus anderen europäischen Staaten wieder in Eriwan ein.
Inzwischen hat die Botschaft die erste Unterbringung und Versorgung organisiert. Die Eintreffenden sollen nicht nur in Hotelzimmern untergebracht werden, auch die Residenz – die Wohnung der Botschafterin Andrea Wiktorin – wird zur Anlaufstelle umfunktioniert. Decken und Schlafsäcke müssen beschafft werden. Die Botschaftsmitarbeiter besorgen Getränke, Lebensmittel und Einweggeschirr, um den Ankommenden Getränke und Snacks anbieten zu können.

Gerüchte gehen um, dass das Benzin knapp werde. Die Botschaftsfahrzeuge müssen also gleich noch einmal vollgetankt werden.
Parallel laufen Kontakte mit den Botschaften anderer EU-Bürger in der Region, um sie über die konsularische Unterstützung für ihre Staatsangehörigen zu informieren. Die Botschaft Eriwan muss Pläne machen, wie Deutsche und andere Staatsangehörige zurück nach Europa gebracht werden können. Zunächst wird fieberhaft nach freien Flügen gesucht. Als klar wird, dass die Kontingente sehr gering sind, erwägt man, einen eigenen Flug zu organisieren; verhandelt mit der Fluggesellschaft, erstellt Listen der am Ausflug Interessierten und fragt bei anderen Botschaften vor Ort an, ob diese eventuell ihre Staatsangehörigen auf einen Flug mitschicken wollen. Umgekehrt leisten auch die anderen EU-Vertretungen Unterstützung: Freie Plätze auf einem Flugzeug, das die polnische Botschaft gechartert hat, werden angeboten, zwei Niederländer kommen so nach Hause.

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch trifft ein weiterer Konvoi aus Tiflis mit 162 Personen ein, weitere kommen einzeln.
Durchwachte Nächte, Betreuung der teils erschöpft Eintreffenden, die komplexe logistische Situation fordern auch bei den Botschaftsangehörigen nach und nach Tribut. Doch auch in den nächsten Tagen wird man unverändert intensiv weiterarbeiten: “Wir sind ja froh, wenn wir helfen können, das motiviert durchzuhalten.”

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