Nicht mehr steuerlich absetzbar? 

Nach einem rechtskräftigenUrteil des Finanzgerichts Hessen ( Az.4K1717/04) können Fam-trips nicht mehr ohne Weiteres von der Steuer abgesetzt werden. Ein Fam-trip ist laut den Richtern als Geschenk einzustufen. Das bedeutet das die Eingeladenen ihre Kosten nicht mehr als Geschäftsausgabe von der Steuer absetzen können, da es dann ein „Geldwerter Vorteil“ ist, der versteuert werden muss. Fachleute meinen, dass dazu eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden muss – denn bleibt das Urteil bestehen, wird es in Zukunft, im Gegensatz zu anderen Ländern, in Deutschland bald keine Fam-trips mehr geben.

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