Jetzt stehen die Förderkonditionen fest! Durch das neue Programm werden die Förderkredite der L-Bank für Tourismusbetriebe in den kommenden zwei Jahren um 0,75 Prozentpunkte verbilligt.
Mit dem 10 Millionen Euro umfassenden Aktionsprogramm „Zukunftsfähiger Tourismus“ stärkt Baden-Württemberg die Tourismusförderung im Land. Profitieren können davon auch mittelständische Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe: Sie erhalten im Rahmen des Tourismusförderprogramms des Landes vergünstigte Darlehen von der L-Bank (Staatsbank des Landes). Befristet für die Jahre 2008 und 2009 werden Darlehen aus dem Tourismusförderprogramm um zusätzliche 0,75% verbilligt.
Für eine solche Stärkung der einzelbetrieblichen Förderung hatte sich der DEHOGA mit Nachdruck eingesetzt. Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem Erweiterungsbauten (Anbau, Aufstockung), Modernisierungen im Bäder- und Sanitärbereich, Neugestaltungen im Außenbereich (Fassade, Dach, Außenanlagen), Erneuerung von Fußböden, neue Restauranteinrichtung etc. Antragsberechtigt sind unter anderem mittelständische Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes in Ferienund Naherholungsgebieten. Welche Gebiete unter diese Definition fallen, ist im einschlägigen Merkblatt der L-Bank beschrieben. Außerhalb der dort genannten Gebiete und Orte können Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes nur dann gefördert werden, wenn der Standort des betreffenden Betriebes ein „Schwerpunkt des Ausländer- oder Kongressreiseverkehrs“ ist, so die Formulierung im Merkblatt. Dieses Merkblatt mit den aktuellen Förderkonditionen ist bei der DEHOGA Beratung sowie bei allen DEHOGA- Geschäftsstellen erhältlich oder kann am Ende des Textes als PDF heruntergeladen werden. Wichtig: Umschuldungen sind im Rahmen des Förderprogramms generell nicht möglich.
Die DEHOGA-Beratung hat auf Grundlage der zahlreichen Anfragen, die beim Verband eingangen sind, typische Beispielfälle zusammengestellt, in denen das Förderprogramm greifen kann. Wir stellen diese Beispiele im Folgenden dar. Die genannten Zinsbeträge sind der Konditionenübersicht der L-Bank entnommen
Beispiel 1: Unternehmer S. möchte das Dach und die Fassade seines Restaurants im Schwarzwald instandsetzen lassen um Heizkosten zu senken und die Attraktivität seines Betriebes zu steigern. Er beauftragt einen Architekten mit der Planung und der Berechnung des Vorhabens und beziffert die Kosten. Anhand der letzten Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) kann die DEHOGA Beratung die Umbaumaßnahme auf die Finanzierbarkeit bzw. Kapitaldienstfähigkeit (Zins und Tilgung) prüfen. Anschließend wird bei der Hausbank der Antrag zur Prüfung der Förderfähigkeit im Rahmen des Tourismusförderprogramms gestellt. Es ergeben sich bei Bewilligung des Antrages folgende Konditionen (Stand 24.4.2008):
- Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse C
(nach Einschätzung der Hausbank) - Kreditbetrag: 120.000 Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- tilgungsfrei: 2 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Auszahlung: 96 %
- Effektivzins: 4,58 (Stand 24.04.08)
Der Auszahlungsbetrag liegt in diesem Fall bei 115.200 Euro.
Beispiel 2: Herr M. möchte die Duschen und den Eingangsbereich seines Hotels in der Ortenau modernisieren. Bei Bewilligung des Förderantrages ergeben sich folgende Konditionen:
- Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse B
(nach Einschätzung der Hausbank) - Kreditbetrag: 230.000 Euro
- Laufzeit: 20 Jahre
- tilgungsfrei: 3 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Auszahlung: 96 %
- Effektivzins: 4,38 % (Stand 24.04.08)
Die Auszahlung beträgt in diesem Fall 220.800 Euro.
Beispiel 3: Herr D. möchte den Fußboden und die Einrichtung seines Restaurants im Bottwartal modernisieren. Dazu benötigt er 60.000 Euro.
- Bonitäts- und Besicherungsklasse = Preisklasse E
(nach Einschätzung der Hausbank) - Kreditbetrag: 60.000 Euro
- Laufzeit: 8 Jahre
- tilgungsfrei: 2 Jahre
- Zinsbindung: 8 Jahre
- Auszahlung: 96 %
- Effektivzins: 5,39 % (Stand 24.04.08)
Die Auszahlung beträgt in diesem Fall 57.600 Euro.
Tourismusförderung: Beratung ist sinnvoll
Angesichts der Unterschiedlichkeit der Förderprogramme empfiehlt sich generell eine individuelle Beratung, bei der z. B. auch die Möglichkeit einer Bezuschussung aus ELR-Mitteln abgeprüft werden sollte. In jedem Einzelfall sollte geprüft werden, welches Programm sinnvoll genutzt werden kann.
DEHOGA-Mitglieder, die mehr über Fördermöglichkeiten für die Branche erfahren oder sich in Bezug auf eigene Investitionsvorhaben beraten lassen wollen, können sich direkt und unverbindlich an die DEHOGA Beratung in Stuttgart wenden.

