Jetzt ist es offiziell: Erfolg des DRV: Laufzeit verlängert und verbesserte Bedingungen bei den Überbrückungszuschüssen für Reisebüros und kleine Veranstalter. Gute Nachrichten für Reisebüros und Reiseveranstalter: Der Deutsche Reiseverband (DRV) konnte durch seine politische Arbeit Nachbesserungen bei den Überbrückungshilfen im Rahmen des „Konjunktur-und Zukunftspakets“ der Bundesregierung erreichen.
Mehrfach hatte der DRV bei den zuständigen Bundesministern fehlende Lösungen für Verdienstausfälle bei Reisebüros und Veranstaltern durch ausbleibende Provisionen und stornierte Buchungen angeprangert. Nun stellt die Bundesregierung klar: Nicht eingegangene oder zurückgehaltene Provisionen für Reisebüros werden wie rückgebuchte Provision behandelt. Damit können alle entfallenen Provisionen durch Corona-bedingt stornierte Reisen den Fixkosten zugeschlagen werden und fließen in die Berechnung der staatlichen Beihilfe ein. „Wir freuen uns, dass unsere Forderungen berücksichtigt worden sind. Das ist ein großer Durchbruch auch im Hinblick auf die Anerkennung der in den vergangenen Monaten geleisteten Arbeit der Reisebüros, für die es keine finanzielle Entlohnung gab. Das ist eine gute Entwicklung sowohl für die Vermittler als auch die Veranstalter“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

DRV Präsident Norbert Fiebig

Auch für kleinere Reiseveranstalter mit bis zu 249 Beschäftigten (die nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds antragsberechtigt sind) wurde durch die verbandspolitische Arbeit eine deutliche Verbesserung erreicht: Entgangene Margen werden bei der Berechnung der Beihilfe wie entgangene Provisionen behandelt und können so zu den Fixkosten hinzugerechnet werden. Damit dürften Veranstalter einen sehr viel höheren Zuschuss erreichen können.

Positiv ist zudem, dass das Bundeswirtschaftsministerium den Anspruchszeitraum für den Zuschuss ausgeweitet hat. Dieser gilt nun für alle Reisen, die vor der weltweiten Reisewarnung gebucht und seitdem storniert wurden. Damit können auch entfallene Provisionen und Margen bereits seit Mitte März mit angemeldet werden. Ursprünglich war hier ein späterer Zeitpunkt vorgesehen. Die Argumente der Reisewirtschaft haben überzeugt. Von den Überbrückungshilfen kann übrigens die gesamte Reisewirtschaft profitieren, denn auch alle Dienstleister können diese beantragen.

Leider hat sich die Bundesregierung hinsichtlich der Laufzeit der Überbrückungshilfen über August hinaus nicht bewegt. Es ist fraglich, ob das Geschäft Ende August wieder soweit Fahrt aufgenommen hat, dass die Reisebüros und Veranstalter ohne staatliche Hilfe über die Runden kommen. Hier muss spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause eine Bestandsaufnahme durchgeführt und für besonders betroffene Branchen eine Fortschreibung der Hilfen vorgenommen werden.

Spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause wird außerdem zu klären sein, wie Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen – also nicht mehr zu den sogenannten KMUs gehören – in dem ergänzenden Hilfsprogramm berücksichtigt werden können. Diese sind derzeit nicht berücksichtigt, aber in der Reisewirtschaft gibt es auch in dieser Größenordnung einige. Und auch sie sind von der Corona-Pandemie und ihren Folgen massiv betroffen und benötigen finanzielle Unterstützung. Ihnen bleibt derzeit nur die Option, einen Kredit zu beantragen.

Das drängende Problem der Kundengeldrückforderungen wird von der Bundesregierung nach wie vor nicht angepackt: Notwendig ist eine staatlich abgesicherte Kreditlinie der KfW, mit der auf unbürokratischem Wege Kundenforderungen beglichen werden können. „Hier muss endlich etwas passieren“, appelliert der DRV-Präsident.

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