BDT fordert dringend einen Rettungsfond für Clubs und Discotheken
Die Lage der Clubs und Diskotheken in Deutschland spitzt sich durch die anhaltendenden coronabedingten Einschränkungen weiter dramatisch zu. „Clubbetreibern und Discothekenunternehmern geht die Luft aus“, warnt Hans-Bernd Pikkemaat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT), und ruft die Politik um Hilfe.
Ein Stück wichtiges Kulturgut ginge verloren, wenn jetzt nicht eine schnelle und unbürokratische staatliche Unterstützung komme.
„Ohne Hilfe werden zwei Drittel aller Clubs und Discos die Corona-Krise nicht überstehen“, befürchtet der BDT-Präsident. „Clubs und Discotheken waren nicht nur die ersten, die schließen mussten, sondern werden auch die letzten sein, die wieder an den Markt gehen.“ Erschwerend käme hinzu, dass die seit Anfang März verlorenen Umsätze, sich in der Club- und Discothekenbranche nicht mehr nachholen ließen. „Die Durststrecke ist noch lang.“

Schnelle Finanzspritze durch Rettungsfonds

Hans-Bernd Pikkemaat

Um die dringend benötigte Liquidität schnell herzustellen und somit eine Insolvenzwelle in den Sommermonaten zu vermeiden, fordert der BDT als Ausgleich für die ab März 2020 erlittenen Umsatzverluste eine schnelle, unbürokratische Erstattung. Diese sollte in Form eines Rettungsfonds mit direkten Finanzhilfen erfolgen oder in Form einer Fixkostenerstattung nach österreichischem Vorbild.

Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Wiedereröffnung
Zudem fordert der BDT zur Kompensation erlittener Umsatzausfälle und zur Tilgung aufgenommener Kredite die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Getränkeumsätze, zumindest aber auf das Eintritts- sowie Garderobengeld ab dem ersten Tag der Wiedereröffnung.

Wegfall der antiquierten Vergnügungssteuer ab Wiedereröffnung
Zudem bekräftigt Pikkemaat ein weiteres Branchenanliegen – den Wegfall der antiquierten Vergnügungssteuer ab Wiedereröffnung. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese antiquierte Bagatellsteuer in zahlreichen Gemeinden immer noch erhoben wird und zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung und unzumutbaren finanziellen Belastung führt.“ Tanzveranstaltungen müssten aus dem Geltungsbereich der entsprechenden Gemeindesatzungen herausgenommen werden.

„Clubs und Discotheken tragen maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität einer Stadt oder Gemeinde bei und sind immer noch die beliebteste Freizeitbeschäftigung am Wochenende! Das soll auch nach Corona so bleiben!“

Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA):
Der BDT ist der spezielle Berufsverband der Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland und vertritt die fachspezifischen Interessen der bundesweit circa 1.500 Betriebe umfassenden Branche mit einem Jahresnettoumsatz von 633 Millionen Euro und circa 38.000 Beschäftigten. Der BDT bildet die Fachabteilung Discotheken im DEHOGA Bundesverband.
www.dehoga-bdt.de

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