Hotelverband begrüßt Aufschub der Starken Kundenauthentifizierung bei Internetbuchungen und sieht weiterhin Handlungsbedarf
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) dem Hotelverband Deutschland (IHA) heute mitteilte, wird sie bis auf weiteres auch nach dem Stichtag 14. September 2019 bei Kartenzahlungen im Internet eine sogenannte Starke Kundenauthentifizierung nicht einfordern. Zugleich betont die BaFin, dass alle anderen Regelungen der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) zur Starken Kundenauthentifizierung weiterhin durchgesetzt werden.
„So erleichtert wir wegen des Umsetzungsaufschubs hinsichtlich der Absicherung von Internetbuchungen sind, so deutlich müssen wir die Hotellerie darauf hinweisen, dass Kartentransaktionen im Hotel, wie z.B. Vorautorisierung, Zahlung beim Check-in, Express Check-out, Nachbuchung von Minibarumsätzen, ab dem 14. September eine Starke Kundenauthentifizierung voraussetzen“, erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Die BaFin hatte bereits im Juni nach Einräumung eines engen Umsetzungsspielraums durch die Europäische Bankenaufsicht eine mögliche Flexibilisierung bei der Umsetzung der Starken Kundenauthentifizierung signalisiert, für die sich auch der Hotelverband Deutschland (IHA) nachdrücklich eingesetzt hat. Dieser Spielraum wird nun nach entsprechenden Ankündigungen anderer europäischer Aufsichtsbehörden mit der heutigen Mitteilung auch von der BaFin für Kartenzahlungen im Internet genutzt. Die Starke Kundenauthentifizierung gemäß PSD2 erfordert, dass bei allen elektronischen Zahlungen zwei von drei Elementen bestehend aus Wissen, Besitz oder Inhärenz vorliegen müssen.

„Welche Übergangsfrist für Internetzahlungen die Finanzaufsicht letztlich einräumen wird, hat die BaFin ausdrücklich offengelassen. Hoteliers sind also gut beraten, ihre diesbezüglichen Prozesse weiterhin mit Hochdruck auf die neuen Anforderungen einzustellen,“ stellt Luthe klar. Der Hotelverband stellt seinen Mitgliedern hierfür unterstützendes Informationsmaterial zur Verfügung und bietet in Kooperation mit der HSMA Deutschland noch zwei weitere Informationsveranstaltungen am 28. August in München und aufgrund der großen Nachfrage zusätzlich auch am 10. September in Frankfurt (Main) an. Nähere Informationen hierzu sind unter www.hsma.de/events/iha-hsma-payment-event abrufbar und finden sich auf den Homepages von HSMA und IHA. 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

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