Nach dem Insolvenzantrag der Fluggesellschaft Germania hat das zuständige Amtsgericht Charlottenburg heute das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rüdiger Wienberg von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm bestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren betrifft die Gesellschaften Germania Fluggesellschaft mbH (1.426 Mitarbeiter), Germania Technik Brandenburg mbH (178 Mitarbeiter) und Germania Flugdienste GmbH (74 Mitarbeiter). Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle sind von der Insolvenz nicht betroffen.
Wienberg hat bereits die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die rund 1.678 Mitarbeiter angestoßen, damit dieses zeitnah ausgezahlt werden kann. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Weil das Insolvenzgeld jedoch erst zur Insolvenzeröffnung von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird, wird es üblicherweise über einen Bankkredit vorfinanziert.

Rüdiger Wienberg (Foto:Martin U.K.Lengemann)

Parallel dazu verschafft Wienberg sich im Auftrag des Gerichts einen Überblick über die Situation des Unternehmens. Dazu gehört auch eine Prüfung der Fortführungsaussichten. Allerdings hatte Germania den Flugbetrieb bereits in der Nacht zum Dienstag in Absprache mit dem Luftfahrtbundesamt eingestellt. Hintergrund des sog. „Groundings“ ist, dass im Falle einer Insolvenz ohne einen Finanzierungsnachweis die Voraussetzungen für die nötigen luftfahrtrechtlichen Betriebsgenehmigungen fehlen.

Betroffen sind rund 60.000 Reisende für den Zeitraum der nächsten zwei Wochen. „Wir sind derzeit mit anderen Marktteilnehmern im Gespräch, um den Passagieren, die an ihren Flugzielen festsitzen kurzfristig und unbürokratisch bei der Rückreise zu helfen“, sagte Wienberg.

Reisende, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung an ihren Reiseveranstalter wenden. Für Pauschalreisen sieht das Verbraucherschutzrecht Versicherungen vor, die den Ausfall der befördernden Fluglinie kompensieren.

Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Sie sind Gläubiger des Unternehmens und müssen ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu müssen die Betroffenen jedoch nicht selbst aktiv werden: Sie werden nach Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter angeschrieben und umfassend darüber informiert, was sie zur Forderungsanmeldung tun müssen.

hww hermann wienberg wilhelm ist ein auf Rechtsberatung, Restrukturierung, Insolvenz- und Zwangsverwaltung spezialisierter Dienstleister. Mit mehreren hundert Mitarbeitern ist hww in mehr als 20 Städten in Deutschland vertreten und verfügt über ein eigenes internationales Netzwerk. hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter sind in ihrer langjährigen Tätigkeit bundesweit bereits in tausenden Insolvenzverfahren von zahlreichen Insolvenzgerichten bestellt worden. Zu namhaften Verfahren der Kanzlei gehören z.B. die Insolvenzen von Holzmann, Karman, Q.Cells, topbonus und SOLON.

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