asr enttäuscht über Urteil des Finanzgerichts Münster. Hoteleinkauf wird vom Finanzgericht Münster grundsätzlich als Miete eingestuft. Präsident Szech im Finanzministerium vorstellig.
ASR: Das Finanzgericht Münster stuft den Hoteleinkauf grundsätzlich als Miete ein. Der asr Bundesverband e.V. steht dem Zwischenurteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Februar 2016 ablehnend gegenüber und wird, nach detaillierter Prüfung der Urteilsbegründung, weiter dazu Stellung nehmen.

„Wir haben nie die Hoffnung allein auf das Urteil von Münster gelegt“, so der Präsident des asr Jochen Szech, „wir werden weiterhin in der Politik intervenieren, um hier eine für den Tourismus akzeptable Lösung herbei zu führen.“

Nachdem der asr Bundesverband e.V. die Gewerbesteuerhinzurechnung bereits 2013 zum Schwerpunktthema machte und sich im vergangenen Jahr an den Bundeswirtschaftsminister Gabriel wandte, viele Gespräche mit einzelnen Bundestagsfraktionen und nicht zuletzt auch mit Landtagsabgeordneten führte, wird der Verband diesen Weg fortführen.

EU Pauschalreiserichtlinie – ASR platziert seine Haltung im Justizministerium.
ASR: Präsident Jochen Szech und asr Rechtsberater Ralf Wiesehöfer haben bei einem Gespräch im Justizministerium die Spielräume bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht mit der zuständigen Referentin, Frau Gabriele Scheuer, diskutiert.

„Die Richtlinie bietet nur noch wenige Möglichkeiten, eigene abweichende Positionen durchzusetzen“ so der asr Präsident Jochen Szech. Dennoch müsse jede Gelegenheit für Gespräche mit der Politik genutzt werden.

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