airberlin begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass 26 der 31 zur Diskussion stehenden Codeshare-Strecken bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016 durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu genehmigen sind.
Stefan Pichler, Chief Executive Officer airberlin, sagt: “Dies ist ein positives Ergebnis für uns. Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Die deutschen Fluggäste genießen damit weiterhin Wahlfreiheit.”

“Mit diesem entscheidenden Urteil ist die Basis dafür geschaffen, dass airberlin mit ihrem Partner Etihad Airways optimistisch in die Zukunft schauen und nachhaltig wachsen kann.”

airberlin ist eines der führenden Luftfahrtunternehmen in Europa und fliegt im Jahr weltweit zu 147 Destinationen. Die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands beförderte im Jahr 2015 mehr als 30,2 Millionen Fluggäste. Durch die strategische Partnerschaft mit Etihad Airways, die zu 29,21 Prozent an airberlin beteiligt ist, und die Mitgliedschaft in der Luftfahrtallianz oneworld® verfügt airberlin über ein globales Streckennetz. topbonus, das Vielfliegerprogramm von airberlin, ist mit mehr als 4 Millionen Teilnehmern eines der führenden Programme Europas. Die Airline mit dem mehrfach ausgezeichneten Service bietet mit 21 Airlines weltweit Flüge unter gemeinsamer Flugnummer an. Die Flotte gehört zu den jüngsten und ökoeffizientesten in Europa. airberlin zählt zusammen mit weiteren Airlines zu den Etihad Airways Partners, einer neuen Marke, mit der Etihad seit Ende 2014 gemeinsame Aktivitäten verbindet.

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