Warum Arbeitgeber Bewerber genau unter die Lupe nehmen sollten. Wer sich um einen guten Job bewirbt, will sich möglichst vorteilhaft verkaufen: Schillernde Prädikate, Karrierestationen im Ausland, ein gut ausgeleuchtetes Foto. Die Brüche im Lebenslauf werden geschönt oder hinter gekonnten Formulierungen kaschiert. Doch wo die Grenzen zwischen Wahrheit und Werbung verschwimmen, gehen manche Bewerber noch einen Schritt weiter: Sie geben dem Drang zur überzeugenden Selbstdarstellung mit gefälschten Zeugnissen und erfundenen Titeln nach.
Solche riskanten Schwindeleien kommen heute weitaus häufiger vor, als viele Firmen vermuten. Vor allem, wenn es um die Besetzung gut dotierter und damit verantwortungsvoller Posten geht – ein Risiko, mit dem viele Personalchefs täglich umgehen müssen. „Aber Fehlbesetzungen sind für Arbeitgeber nicht nur mit hohen Kosten und Risiken verbunden. Wer in seiner Bewerbung lügt, trickst in der Regel auch in anderen Situationen“, warnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit agierenden Detektei Lentz. Und er erklärt, wie sich folgenschwere Irrtümer ausschließen lassen.
Der Bewerber ist schick gekleidet und punktet mit einem strahlenden Lächeln. Er weiß, was er will, was er kann und was er wert ist. So einer muss kompetent sein. Denkt der Personalleiter, der das Gespräch führt. Der hochdotierte Job ist ihm sicher. Dass der überzeugende Kandidat aber weder das passende Studium absolviert hat noch über die verbrieften Erfahrungen im Technikbereich verfügt, merkt zunächst niemand. Denn seine Bewerbung liest sich einwandfrei. Die eigene Biographie zu schönen ist zwar heutzutage nahezu gängige Praxis. Immer häufiger aber werden nicht nur Details geglättet, sondern ganze Zeugnisse gefälscht, Nachweise manipuliert und Leitungspositionen angegeben, die es nie gegeben hat. Wo viele Bewerber um wenige begehrte Stellen konkurrieren und die Unternehmen ihre Erwartungen an die Bewerber immer höher schrauben, wächst die Verlockung. Daneben eröffnen die technischen Möglichkeiten von Scannern, Farbkopierern und Internet hervorragende Voraussetzungen für große und kleine Tricksereien.

Schwedische Gardinen statt New Yorker Projektleitung
Studien belegen, dass jede dritte Bewerbungsmappe unwahre Angaben enthält. Marcus Lentz weiß aus seinem Ermittlungsalltag, wie breit das Spektrum der Schwindeleien ist: „Uns sind schon sehr dreiste Lügen untergekommen. In einem Fall hat ein Bewerber zum Geschäftsführer eine mehrmonatige Projektleitung in New York angegeben. Tatsächlich hatte er diese Zeit wegen Betrugs in einer Strafvollzugsanstalt verbracht.“ Doch wer im Lebenslauf flunkert, muss sich über die Risiken im Klaren sein. Denn für Arbeitgeber sind Lebenslauflügen kein Kavaliersdelikt und führen früher oder später meist zur Kündigung. Fliegt der Lügner auf, kann er auch noch nach der Probezeit fristlos entlassen werden. Doch zu diesem Zeitpunkt hat die Firma auf seine Einarbeitung bereits viel Zeit und Geld verschwendet. Die erneute Vakanz bremst die Entwicklung des Unternehmens, außerdem fallen Kosten für ein erneutes Bewerbungs-Verfahren an. Bei einer Besetzung auf Management-Ebene droht zusätzlich ein Image-Schaden. Und das ist noch längst nicht alles.

„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…“
Mit seinen gefälschten Unterlagen hat der Bewerber seine Unehrlichkeit schon unter Beweis gestellt. Demnach ist davon auszugehen, dass er das Vertrauen seines Arbeitgebers auch als Angestellter missbrauchen würde. „Das Unternehmen holt sich quasi einen Kriminellen an Bord“, sagt der Chef-Ermittler der Detektei Lentz. Das kann für einen Betrieb durchaus existenzbedrohende Folgen haben, wenn der neue Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Daten hat – und beispielsweise von einem besonders dreisten Mitbewerber geschickt wurde. „Einen solchen Versuch haben wir sogar einmal im eigenen Haus aufgedeckt“, verrät Chefermittler Marcus Lentz. Seine Sorgfalt bei der Auswahl neuer Mitarbeiter hat sich gelohnt: So konnte die kompetente Bewerberin schon im Vorfeld als Freundin des Inhabers einer anderen Detektei enttarnt werden.

Genau prüfen, gezielt hinschauen
Der Fachmann rät daher: Wer Fehlbesetzungen von vornherein vermeiden will, sollte im Auswahlverfahren schon auf kleinste Unstimmigkeiten achten. Hat der Bewerber bei manchen Positionen Monats- und Jahresdaten, bei anderen hingegen nur ungenaue Angaben aufgeführt? Dies kann ein Hinweis auf kaschierte Lücken in der Vita sein. Sind Unterlagen unvollständig? Gibt es in unterschiedlichen Referenzen sehr ähnliche Formulierungen? Fehlen Wasserzeichen auf den Zeugnissen? Kann das Datum stimmen? Falls das Unternehmen Anlass zu Misstrauen, aber keine konkreten Beweise findet, sollten die Verantwortlichen bei einem spezialisierten Dienstleister Unterstützung suchen. Grundsätzlich gilt: Je verantwortungsvoller der Job, umso höher das Schadensrisiko. Bei der Besetzung von Leitungspositionen und Stellen mit Außenwirkung lohnt sich also ein kritischer Blick. Ebenso vorsichtig sollten Personaler sein, wenn der Bewerber als Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Daten hätte.

Gründlicher Bewerbercheck
Viele Detekteien bieten nicht nur eine Prüfung der eingegangenen Lebensläufe, sondern umfassende Bewerberanalysen und Headhunting an. Die Vorteile für das Unternehmen liegen auf der Hand: In der Personalabteilung kommen so nur Bewerbungen an, die bereits auf Plausibilität geprüft sind. Die Ermittlungsprofis durchleuchten nicht nur den Wahrheitsgehalt der Vita, sondern nehmen auch Qualifikationen, Leumund, Lebenswandel und Bonität unter die Lupe. Zudem wird sichergestellt, dass der Kandidat keine Vorstrafen hat. Manche Unternehmer legen inzwischen auch die gesamte Bewerber-Vorauswahl in die Hände einer Detektei: Der Dienstleister schaltet Stellenanzeigen und klopft Bewerber auf die gewünschten Kriterien hin ab. So erhält die Firma am Ende eine handverlesene Selektion potenzieller neuer Mitarbeiter, die garantiert alle nötigen Qualifikationen mitbringen. „Ein Mitarbeiter muss nicht nur die Herausforderungen seines Berufs meistern, sondern auch menschlich ins Unternehmen passen“, weiß Marcus Lentz. „Daher sollte eine Firma nie die Katze im Sack kaufen.“ Arbeitgeber, die Lügen in der Bewerbung nachweisen können, haben das Recht übrigens voll auf ihrer Seite: Sie können vor Gericht gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen und sogar einen Teil des gezahlten Gehalts zurückfordern.
Weitere Informationen unter:www.lentz-detektei.de/wirtschaft/Bewerberueberpruefung
Fotos:Detektei Lentz

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